Verbesserte Förderungen für Energiesparendes Bauen und Sanieren in Oberösterreich

 

Attraktive Förderung von Passivhäusern im mehrgeschoßigen Wohnbau!

Passivhausförderung bei Eigenheimen auf € 18.000.- angehoben!

Altbausanierung auf Niedrigenergiehausstandard erhält 40% Annuitätenzuschuss!



Verbesserte Förderungen für energiesparendes Bauen und Sanieren ab 1. März 2003

Die Novellierung der Neubauförderungs- und Sanierungsverordnung wird am Montag, dem 10. Februar, in der Oö. Landesregierung beschlossen und am 1. März d. Jahres in Kraft treten.

Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider: "Mit der neuen Novelle setzt die Wohnbaupolitik in Oberösterreich den erfolgreichen Weg mit verstärkten Verbesserungen von energetischen Maßnahmen auch in Zukunft fort.


Mit dieser Novellierung verfolgt die Wohnbauförderung folgende Ziele:
· einen äußerst geringen Energieeinsatz bei neuen Gebäuden
· Schafffung von energetischen "Muss"-Kriterien bei der Sanierung
· die Erhöhung der Sanierungsrate durch Anreize für Bauverwaltungen
· eine attraktive Förderung für zukunftsweisende Technologien (zB das Passivhaus)
· die verstärkte Förderung erneuerbarer Energien



Mehrgeschoßiger Neubau:

· Die energiesparende Bauweise wird als energetischer Mindeststandard eingeführt, wobei dieser mit einer Energiekennzahl gemäß der Oö. Bautechnikverordnung zwischen 35 und 65 kWh/m²/Jahr in Abhängigkeit von der Geometrie des Gebäudes festgelegt wird. Die Grenzwerte sind etwa 25 % strenger als im Oö. Bautechnikgesetz.

· Der Mehraufwand wird durch eine höhere Basisförderung abgegolten:
Mietwohnung ........................ bisher: € 899,--/m² neu: € 953,--/m²
Eigentumswohnung, Reihenhaus bisher: € 931,--/m² neu: € 1.000,--/m²
Bei Nichterreichung des energetischen Mindeststandards wird die Förderung um € 250,--/m² Wohnnutzfläche gekürzt.

· Gebäude in Niedrigenergiebauweise (zwischen Mindeststandard und Passivhaus) werden je nach Energiekennzahl in drei Stufen eingeteilt und mit einem Zusatzbetrag von € 25,-- bis € 100,--/m² Wohnnutzfläche gefördert.

· Passivhäuser mit einer Energiekennzahl kleiner gleich 15 kWh/m²/Jahr werden mit einem Zusatzbetrag von € 200,--/m² Wohnnutzfläche gefördert

· Die Förderung der thermischen Solaranlagen für den mehrgeschossigen Wohnbau wird um 50 % verbessert; bisher maximal € 50,--, neu € 100,--/m² Wohnnutzfläche.



Neue Oö. Eigenheim-Verordung rückwirkend seit 1. Jänner 2003:

Die Basisförderung mit einem Sockelbetrag 37.000 Euro ist unverändert geblieben.

Auf die energetisch verbesserte Ausführung des Eigenheimes wird zukünftig noch größerer Wert gelegt. Um dies zu erreichen wird die erhöhte Förderung angehoben, je besser der energetische Gebäudestandard ist:

Kategorie................. max. Energiekennzahl.....Erhöhter Förderbetrag
Oö. Energiesparhaus ......... 65 kWh/m²a ....... + 4.000 € ....(+ 300 €)
Oö.Niedrigenergiehaus ....... 50 kWh/m²a ....... + 9.000 € ....(+ 1.500 €)
Oö. Passivhaus ............. 15 kWh/m²a ...... + 18.000 € ..(+ 3.000 €)

Die Grenzwerte der Energiekennzahlen für die drei Kategorien sind unverändert geblieben. Damit wurde eine wichtige Lenkungsmaßnahme, den energetischen Mindeststandard, über dem keine erhöhte Förderung erwährt wird, von 65 kWh/m²a auf 60 kWh/m²a wie in der Stmk. oder 55 kWh/m²a in NÖ, zu senken ausgelassen!



Wohnhaussanierung:

· Abgestuft nach der energetischen Qualität der Sanierung werden nun Annuitätenzuschüsse in der Höhe von 25, 30, 35 und 40 Prozent gewährt.

· Bei Einzelbauteilsanierungen in der niedrigsten 25 % - Stufe müssen zumindest die Wärmeschutzwerte der Bautechnikverordnung eingehalten werden.

· Die 30 %-Stufe wird durch energetische Rundum-Sanierung erreicht, selbst wenn die Fenster, die oft noch in einem guten Zustand sind, nicht erneuert werden. Die baugesetzlichen Grenzwerte werden etwa um 10 % unterschritten. (Heizwert kleiner oder gleich 80 kWh)

· Die 35 %-Stufe entspricht dem energetischen Mindeststandard beim Neubau und ist nur mit einer Erneuerung der Fenster erreichbar. (Heizwert kleiner oder gleich 65 kWh)

· Sanierungen auf Niedrigenergie-Standard werden mit einem Annuitätenzuschuss von 40 % gefördert. Diese Stufe ist neu und aufgrund der anspruchsvollen umfassenden und vor allem nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen besonders gut gefördert. (Heizwert kleiner oder gleich 45 kWh)

· Im Bereich des mehrgeschossigen Wohnhausbestandes werden thermische Solaranlagen unabhängig vom Alter des Gebäudes bei voller Anrechnung der Investitionskosten mit einem Annuitätenzuschuss von 40 % gefördert. Damit wurde eine langjährige Lücke bei der Förderung von Solaranlagen im Gebäudebestand geschlossen.

· Als Anreiz zur energetischen Sanierung ist für die Eigentümer des mehrgeschossigen Wohnhausbestandes die Förderung der Bauverwaltungskosten anstelle von bisher 5 % mit 9 % der förderbaren Sanierungskosten vorgesehen.

· Erweiterungsmaßnahmen (Zu- und Einbau von Wohnhäusern und Wohnungen) werden mit Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen von maximal € 13.500,-- gefördert, wenn die Baubewilligung des Wohnhauses mindestens 10 Jahre zurückliegt.


Weiterer Informationen:
OÖ. Wohnbauförderungen:
ooe.gv.at/foerderung/wohnbau

WHR Mag. Hartmut Pentz, Wohnbauabteilung
Rückfragen-Kontakt:
Dr. Hendrik Schanovsky +43(0)732/7720/14057