Verbesserte Förderungen für Energiesparendes
Bauen und Sanieren in Oberösterreich
Attraktive
Förderung von Passivhäusern im mehrgeschoßigen Wohnbau!
Passivhausförderung bei Eigenheimen auf € 18.000.- angehoben!
Altbausanierung auf Niedrigenergiehausstandard erhält 40% Annuitätenzuschuss!
Verbesserte Förderungen für energiesparendes Bauen und Sanieren ab 1.
März 2003
Die Novellierung der Neubauförderungs- und Sanierungsverordnung wird am
Montag, dem 10. Februar, in der Oö. Landesregierung beschlossen und am 1.
März d. Jahres in Kraft treten.
Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider: "Mit der neuen
Novelle setzt die Wohnbaupolitik in Oberösterreich den erfolgreichen Weg mit
verstärkten Verbesserungen von energetischen Maßnahmen auch in Zukunft fort.
Mit dieser Novellierung verfolgt die Wohnbauförderung folgende Ziele:
· einen äußerst geringen Energieeinsatz bei neuen Gebäuden
· Schafffung von energetischen "Muss"-Kriterien bei der Sanierung
· die Erhöhung der Sanierungsrate durch Anreize für Bauverwaltungen
· eine attraktive Förderung für zukunftsweisende Technologien (zB das
Passivhaus)
· die verstärkte Förderung erneuerbarer Energien
Mehrgeschoßiger Neubau:
· Die energiesparende Bauweise wird als energetischer Mindeststandard
eingeführt, wobei dieser mit einer Energiekennzahl gemäß der Oö.
Bautechnikverordnung zwischen 35 und 65 kWh/m²/Jahr in Abhängigkeit
von der Geometrie des Gebäudes festgelegt wird. Die Grenzwerte sind etwa 25
% strenger als im Oö. Bautechnikgesetz.
· Der Mehraufwand wird durch eine höhere Basisförderung abgegolten:
Mietwohnung ........................ bisher: € 899,--/m² neu: € 953,--/m²
Eigentumswohnung, Reihenhaus bisher: € 931,--/m² neu: € 1.000,--/m²
Bei Nichterreichung des energetischen Mindeststandards wird die Förderung um
€ 250,--/m² Wohnnutzfläche gekürzt.
· Gebäude in Niedrigenergiebauweise (zwischen Mindeststandard und
Passivhaus) werden je nach Energiekennzahl in drei Stufen eingeteilt und mit
einem Zusatzbetrag von € 25,-- bis € 100,--/m² Wohnnutzfläche gefördert.
· Passivhäuser mit einer Energiekennzahl kleiner gleich 15 kWh/m²/Jahr
werden mit einem Zusatzbetrag von € 200,--/m² Wohnnutzfläche gefördert
· Die Förderung der thermischen Solaranlagen für den mehrgeschossigen
Wohnbau wird um 50 % verbessert; bisher maximal € 50,--, neu € 100,--/m²
Wohnnutzfläche.
Neue Oö. Eigenheim-Verordung rückwirkend seit 1. Jänner 2003:
Die Basisförderung mit einem Sockelbetrag 37.000 Euro ist unverändert
geblieben.
Auf die energetisch verbesserte Ausführung des Eigenheimes wird zukünftig
noch größerer Wert gelegt. Um dies zu erreichen wird die erhöhte Förderung
angehoben, je besser der energetische Gebäudestandard ist:
Kategorie................. max. Energiekennzahl.....Erhöhter Förderbetrag
Oö. Energiesparhaus ......... 65 kWh/m²a ....... + 4.000 € ....(+ 300 €)
Oö.Niedrigenergiehaus ....... 50 kWh/m²a ....... + 9.000 € ....(+ 1.500 €)
Oö. Passivhaus ............. 15 kWh/m²a ...... + 18.000 € ..(+ 3.000
€)
Die Grenzwerte der Energiekennzahlen für die drei Kategorien sind
unverändert geblieben. Damit wurde eine wichtige Lenkungsmaßnahme, den
energetischen Mindeststandard, über dem keine erhöhte Förderung erwährt
wird, von 65 kWh/m²a auf 60 kWh/m²a wie in der Stmk. oder 55 kWh/m²a in NÖ,
zu senken ausgelassen!
Wohnhaussanierung:
· Abgestuft nach der energetischen Qualität der Sanierung werden nun
Annuitätenzuschüsse in der Höhe von 25, 30, 35 und 40 Prozent
gewährt.
· Bei Einzelbauteilsanierungen in der niedrigsten 25 % - Stufe müssen
zumindest die Wärmeschutzwerte der Bautechnikverordnung eingehalten werden.
· Die 30 %-Stufe wird durch energetische Rundum-Sanierung erreicht, selbst
wenn die Fenster, die oft noch in einem guten Zustand sind, nicht erneuert
werden. Die baugesetzlichen Grenzwerte werden etwa um 10 % unterschritten.
(Heizwert kleiner oder gleich 80 kWh)
· Die 35 %-Stufe entspricht dem energetischen Mindeststandard beim Neubau
und ist nur mit einer Erneuerung der Fenster erreichbar. (Heizwert kleiner
oder gleich 65 kWh)
· Sanierungen auf Niedrigenergie-Standard werden mit einem
Annuitätenzuschuss von 40 % gefördert. Diese Stufe ist neu und aufgrund der
anspruchsvollen umfassenden und vor allem nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen
besonders gut gefördert. (Heizwert kleiner oder gleich 45 kWh)
· Im Bereich des mehrgeschossigen Wohnhausbestandes werden thermische
Solaranlagen unabhängig vom Alter des Gebäudes bei voller Anrechnung der
Investitionskosten mit einem Annuitätenzuschuss von 40 % gefördert. Damit
wurde eine langjährige Lücke bei der Förderung von Solaranlagen im
Gebäudebestand geschlossen.
· Als Anreiz zur energetischen Sanierung ist für die Eigentümer des
mehrgeschossigen Wohnhausbestandes die Förderung der Bauverwaltungskosten
anstelle von bisher 5 % mit 9 % der förderbaren Sanierungskosten vorgesehen.
· Erweiterungsmaßnahmen (Zu- und Einbau von Wohnhäusern und Wohnungen)
werden mit Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen von maximal € 13.500,--
gefördert, wenn die Baubewilligung des Wohnhauses mindestens 10 Jahre
zurückliegt.
Weiterer Informationen:
OÖ. Wohnbauförderungen:
ooe.gv.at/foerderung/wohnbau
WHR Mag. Hartmut Pentz, Wohnbauabteilung
Rückfragen-Kontakt:
Dr. Hendrik Schanovsky +43(0)732/7720/14057
|